* Bis zu einem Überziehungsbetrag von maximal der Dispofreigrenze werden keine Sollzinsen berechnet. Bei Überschreiten der Dispofreigrenze fallen die regulären Sollzinsen auf den gesamten Sollbetrag an. Betrachtungszeitraum ist jeweils der aktuelle Rechnungsmonat. Voraussetzung für die Nutzung einer Dispofreigrenze ist ein Disporahmen, für den eine entsprechende Bonität erforderlich ist.
Es gilt ein Sollzinssatz für den S-Dispositionskredit von 13,43 % pro Jahr und ein Sollzinssatz für die geduldete Kontoüberziehung von 13,43 % pro Jahr, jeweils für die Zeit und Höhe der Nutzung bei vierteljährlicher Abrechnung.