Stand: 1. Januar 2010
Allgemeines
Die Sparkassen-Stiftung Groß-Gerau (im Folgenden Stiftung genannt) ist Ausdruck des öffentlichen Engagements der Kreissparkasse Groß-Gerau (im Folgenden Sparkasse genannt) und ihrer Verantwortung für das Allgemeinwohl in der Region. Die Stiftung leistet ihren Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit der Sparkasse und unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer satzungsmäßigen, gemeinwohlorientierten Aufgabenstellung. Mit ihrer Arbeit und den von ihr geförderten Initiativen verfolgt die Stiftung das Ziel, die Attraktivität der Region und Lebensqualität für die Menschen im Kreis Groß-Gerau zu erhöhen. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Stiftung gemäß ihrer Verfassung ist die Förderung der Kunst und Kultur, die Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, die Förderung des Sports und der Jugend sowie die Denkmalspflege im Bereich des Kreises Groß-Gerau. Im Rahmen dieses Stiftungszwecks verwirklicht die Stiftung eigene Projekte oder unterstützt förderungswürdige Maßnahmen Dritter. Mit der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen arbeitet sie partnerschaftlich zusammen.
Förderkriterien
An die von der Stiftung in Eigenregie durchgeführten wie auch an die von ihr geförderten Maßnahmen Dritter wird generell der Anspruch hoher Qualität gestellt. Die Fördermaßnahmen sollen durch ihre Öffentlichkeitswirkung die Sparkasse in ihrer Aufgabenwahrnehmung nachhaltig unterstützen und sich insofern durch Breitenwirkung, positive Wahrnehmung in der Bevölkerung und Bedeutung für die Menschen im Kreis Groß-Gerau auszeichnen. Sie sollen einen Bezug zum Kreis Groß-Gerau haben oder kennzeichnend sein für eine Kommune im Kreis. Gefördert werden Vorhaben, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen. Die Gemeinnützigkeit des Projektträgers ist nachzuweisen. Die Fördermittel dürfen nicht der Erfüllung von Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts dienen. Die Beiträge und Leistungen der Stiftung sollten öffentlich dargestellt werden. Bei der Durchführung von geförderten Maßnahmen und Projekten ist auf Wirtschaftlichkeit zu achten. Antragsteller sollen in der Regel Eigenmittel einbringen und weitere Mittel beantragen. Die Stiftung leistet in der Regel keine Dauerförderung. Im Sinne der Stiftungsziele soll der Partner einer Fördermaßnahme mit der Sparkasse in Geschäftsverbindung stehen. Förderbeträge werden daher grundsätzlich nur auf bei der Sparkasse geführte Girokonten überwiesen.
Förderschwerpunkte
Zur Erfüllung des Stiftungszwecks hat die Förderung von Maßnahmen und Veranstaltungen im Bereich der Kunst und Kultur im Kreis Groß-Gerau einen herausragenden Stellenwert. Die Förderung des Breitensports wie auch die Förderung der Jugend gewinnen in unserer Gesellschaft an Bedeutung, was sich auch in der Stiftungsarbeit entsprechend niederschlägt. Ausschlusskriterien Von der Förderung sind grundsätzlich ausgeschlossen:
Antragstellung
Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen. Die Gemeinnützigkeit ist der Stiftung zu bestätigen und gegebenenfalls durch Vorlage einer aktuellen Freistellungsbescheinigung nachzuweisen. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich schriftlich an die
Die Anträge werden formlos gestellt. Sie sollten eine Beschreibung des Vorhabens enthalten, aus der Inhalt, Konzeption, Programm, usw. hervorgehen sowie die voraussichtlichen Kosten und deren Finanzierung. Genehmigungsverfahren. Über die Anträge entscheidet der Stiftungsvorstand nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Die Bewilligung kann mit Auflagen verbunden sein. Die Ablehnung von Anträgen wird nicht begründet. Die Verwendung der bewilligten Fördermittel ist zweckgebunden. Der Empfänger ist verpflichtet, für jede Änderung des Verwendungszwecks die Zustimmung der Stiftung einzuholen. Die Stiftung behält sich das Recht auf Widerruf der Bewilligung und Rückforderung der gezahlten Gelder vor, falls die Zusagebedingungen nicht beachtet, insbesondere die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden, oder aus anderen wichtigen Gründen Anlass zu Widerruf gegeben wird. Der Empfänger verpflichtet sich, bei geeigneten Gelegenheiten in mündlicher und schriftlicher Form auf die Förderung durch die Stiftung hinzuweisen, soweit dies nicht ausdrücklich untersagt wurde. Nach Rücksprache mit der Stiftung ist deren Logo dabei vom Empfänger in geeigneter Form zu verwenden. Der Empfänger hat eigenverantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Anordnungen zu sorgen, insbesondere auch erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen.
Berichterstattung Sofern ein Bericht über eine durchgeführte Veranstaltung oder ein sonstiges Förderprojekt gefordert wurde, so hat der Antragspartner diesen der Stiftung unaufgefordert und zeitnah zuzustellen, gegebenenfalls einschließlich Bilddokumentation. Die Stiftung ist berechtigt, in ihrem Geschäftsbericht oder in anderen Veröffentlichungen über ihre Fördermaßnahmen zu berichten. Die Förderleitlinien wurden durch Genehmigung des Stiftungskuratoriums mit Wirkung zum 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.
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