Allgemeine Informationen
Hausverwaltungen und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften sind durch die vielen Aufgaben und Befugnisse verantwortlich für die Belange der Wohnungseigentümer.
Um Ihnen die Klärung der Angelegenheiten zu erleichtern, haben wir Ihnen eine umfängliche FAQ-Liste inkl. Checkliste mit den notwendigen Unterlagen, sonstige nützliche Informationen und alle erforderlichen Anträge zusammengestellt.
Weitere Fragen zu diesem Thema können Sie gerne an unser Business-Center unter der E-Mail firmenkunden@kskgg.de richten. Telefonisch stehen wir für Sie unter der Rufnummer 06152 7131800 zur Verfügung.
Preise Girokonto WEG
Grundgebühr pro Monat | 14,95 € |
Sollzinssatz für S-Kontokorrentkredit pro Jahr | 13,28 % |
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweiligen besonderen Bedingungen der einzelnen Geschäftsarten. Eine vollständige Übersicht über alle zu zahlenden Entgelte und deren vollständigen Wortlaut entnehmen Sie bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die wichtigsten Anträge im Überblick
WEG-Konto eröffnen
Verwalterwechsel
WEG-Konto auflösen
Häufig gestellte Fragen zum WEG Konto
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen alle Eigentümer mit der Selbstverwaltung einverstanden sein. Fordert nur ein einzelner Eigentümer die Bestellung eines Verwalters, muss die Eigentümergemeinschaft dem nachkommen, § 21 Abs. 4 WEG. Dann ist regelmäßig ein externer Verwalter einzusetzen.
Für die Bearbeitung Ihres Auftrages bitten wir Sie uns innerhalb der nächsten 2 Wochen die nachstehendgenannten Unterlagen vollständig einzureichen:
Unterlagen zur Legitimation der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG):
Unterlagen zur Legitimation des Verwalters:
Ist der Verwalter eine juristische Person?
Unterlagen zur Legitimation eines Kontobevollmächtigten:
Durchführung der Legitimation(en):
Verfügungsberechtigte Personen müssen sich einmalig, mit Vorlage eines gültigen Legitimationspapieres,innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zusendung der Unterlagen, in den Geschäftsräumen der Kreissparkasse Groß-Gerau legitimieren. Alternativ nutzen Sie auf unserer Homepage die Möglichkeit der Online-Identitätsprüfung
Bei der WEG-Verwaltung ist zu beachten, dass für einen Hausverwalter-Wechsel Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung erforderlich sind. Dabei handelt es sich um die Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters, die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vorgesehen ist, sowie bei dem Abschluss und der Kündigung des Verwaltervertrags um jeweils eigenständige Rechtsakte, über die gesondert ein Beschluss gefasst werden sollte. Zudem beträgt die Frist für die außerordentliche Abberufung des Verwalters sowie der fristlosen Kündigung des Verwaltervertrags zwei Monate ab Kenntnis des Kündigungsgrundes (Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG), Beschluss vom 17.01.2000, Az.: 2Z BR 120/99).
Ja, dazu empfehlen wir unsere App „App Sparkasse Business“.
chipTAN-Freigabeverfahren
Es wird ein chipTAN Generator und eine Sparkassen-Card des Nutzers benötigt. Ein TAN-Generator kann von mehreren Personen genutzt werden und kann im Sparkassen-Shop erworben werden.
pushTAN-Freigabeverfahren
Es wird die S-pushTAN-App benötigt. Diese kann kostenfrei im jeweiligen Shop heruntergeladen werden.
Sollte es doch mal zu technischen Schwierigkeiten kommen, dann stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen des BusinessCenters gerne unter 06152 7131800 zur Verfügung.
Allgemeine Informationen zum pushTAN-Freigabeverfahren
Für alle Fragen rund um das Thema Wohnungseigentümergemeinschaft stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen des BusinessCenters gerne unter 06152 7131800 zur Verfügung.
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