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Wichtige Information!

BaFin führt Nachweispflicht bei Bareinzahlungen ein

Seit dem 9. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Bei Einzahlungen ab 10.000 Euro (ggfs. auch in mehreren Teilbeträgen) müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes unverzüglich vorzulegen.

Geeignete Nachweise

Belege um der Nachweispflicht zu entsprechen können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Autooder Edelmetallverkauf)
  • Quittungen über Sortengeschäfte
  • letztwillige, vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen

Wichtig: Formular ausfüllen!

Um der Nachweispflicht zu entsprechen, ist das Formular auszufüllen und mit dem entsprechenden Beleg bei der Einzahlung einzureichen.

Fragen hierzu beantwortet Ihr Berater / Ihre Beraterin gerne.

Wir weisen darauf hin, dass Kreditinstitute im Falle von fehlenden oder nicht ausreichenden Nachweisen die Meldeverpflichtungen des Geldwäschegesetzes, insb. nach § 43 Geldwäschegesetz, zu beachten haben.

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